Nach Aristoteles:
Aristoteles sieht den Staat in mehreren Entwicklungsstufen.
Als erstes meint er, dass Menschen ohne einander nicht existieren können. Wie z.B. der
Mann und die Frau , um den Fortpflanzungswillen. Für Aristoteles gilt als Grundprinzip,
dass es immer einen Herrscher und einen Beherrschten gibt. Aus diesen Grund schien
es für ihn erstrebenswert, dass freie Bürger den Herrscher wählen dürften.
Kommen wir somit zur ersten Entwicklungsstufe, die aus dem Herrschenden und den
Beherrschten besteht und zwar das Haus .Dabei handelt es sich, um die Kinder und
deren Kinder usw., die von dem Ältesten wie von einem König beherrscht werden. Die
zweite Entwicklungsstufe sind die Dörfer, diese entstehen natürlich aus den vielen
Häusern.
Die letzte Entwicklungsstufe führt uns zum Staat, der aus den vielen Dörfern
entstanden ist. Kurz gesagt die kleinen Gruppen schließen sich mit den größeren
zusammen und gründen somit einen Staat. Da für Aristoteles und auch für Platon der
Staat ein Individuum ist, kann er unabhängig existieren. Also ist der Staat für Aristoteles
unerlässlich, um dem Menschen die Chance zu geben, glücklich zu werden, der Mensch
braucht regelrecht den Staat zum Leben. Wer kein Teil dieses Staates sei, sei entweder
ein Tier oder ein Gott. Außerdem ist der Mensch ein staatsbezogenes Lebewesen und
verfügt über eine Sprache. Durch diese Sprache kann der Mensch das Nützliche und
das Schädliche, sowie das das Gerechte und das Ungerechte klarlegen. "Aristoteles
stellt damit klar, dass die Sprache der Menschen eigentümlich sei, über Gut und
Schlecht unterscheiden könne und diese Begriffe und diese Gemeinschaft schaffe nun
das Haus und den Staat"10.
"Außerdem sei der Mensch in seiner Vollendung das Beste der Lebewesen, aber er
solle nicht über Waffen verfügen, weil es zur Ungerechtigkeit führen könne"11.
Aber wann spricht man von einem freien Bürger? Zunächst durfte er kein Sklave sein, er muss Besitz haben und wie es in der Zeit üblich war, auch ein Mann sein. Wie man hier
gut erkennen kann, wirft sich ein Problem auf. Dieses Problem schien für Aristoteles
unlösbar, da er das Prinzip von Herrscher und Beherrschten als ewig ansah. Selbst, falls
später einmal Maschinen den Sklaven die Arbeit wegnehmen würden und es keine
Sklaven mehr geben würde, würde das Prinzip von Herrschern und Beherrschten immer
noch gelten.
10 Philosophie Klausur Nr. 3 , aus Aristoteles : Politik. Schritte zur Staatstheorie,
Franz F. Schwarz , Reclam : Stuttgart 1989, S. 76-79
Aus seinem Werk Politica bestimmt Aristoteles die Aufgaben des Staates aus der Natur des Menschen:
Außerdem ist der Zweck und das Ziel das Beste. Die Autarkie ist aber das Ziel und das Beste.
Daraus ergibt sich, dass der Staat zu den naturgemäßen Gebilden gehört und dass der Mensch von Natur ein Staaten bildendes Lebewesen ist; derjenige, der durch seine Natur und nicht bloß aus Zufall außerhalb des Staates lebt, ist entweder schlecht oder höher als der Mensch, wie etwa der von Homer beschimpfte: 〉ohne Geschlecht, ohne Gesetz und ohne Herd〈 ... Dass also der Staat von Natur ist und ursprünglicher als der Einzelne, ist klar. Da der Einzelne nicht autark für sich zu leben vermag, so wird er sich verhalten wie auch sonst ein Teil zu einem Ganzen. Wer aber nicht in Gemeinschaft leben kann oder in seiner Autarkie ihrer nicht bedarf, der ist wie etwa das Tier oder die Gottheit kein Teil des Staates.
Alle Menschen haben also von Natur aus den Drang zu einer solchen Gemeinschaft, und wer sie als Erster aufgebaut hat, ist ein Schöpfer größter Güter. Wie nämlich der Mensch, wenn er vollendet ist, das Beste der Lebewesen ist, so ist er ohne Gesetz und Recht das schlechteste von allen. Das Schlimmste ist die bewaffnete Ungerechtigkeit. Der Mensch besitzt von Natur als Waffen die Klugheit und Tüchtigkeit, und gerade sie kann man am allermeisten in entgegengesetztem Sinne gebrauchen. Darum ist der Mensch ohne Tugend das gottloseste und wildeste aller Wesen und in Liebeslust und Essgier das Schlimmste. Die Gerechtigkeit dagegen ist der staatlichen Gemeinschaft eigen. Denn das Recht ist die Ordnung der staatlichen Gemeinschaft, und das Recht urteilt darüber, was gerecht sei.
Protokoll 1. - 26.08.2015
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen